Derartige Dienstleistungen bietet das
Team von Cosmetic creativ jedoch nicht an. Kometikbehandlungen sind wegen der Bundes-Notbremse seit Samstag, 24. April 2021, vorerst nicht möglich. Wie lange die Zwangsschließung anhält, ist derzeit noch offen. Folglich sind leider aktuell auch keine Terminvereinbarungen möglich.
Lockerungen erst, wenn Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt
Wann Lockerungen wieder möglich sind, ist nicht absehbar. Bislang galt: Lockerungen wären bisher nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz unter 100 in Kraft getreten. Diese Vorgaben wurden mit Erlass der Bundes-Notbremse jedoch verschärft. Das Gesetz soll nun so lange gelten, „bis der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“, wie es im Bundesgesetzblatt heißt.
Es wären aber auch frühere Lockerungen möglich. Nämlich dann, wenn der Wert an fünf Tagen in Folge die Schwelle von 100 unterschreitet. Die strengeren Vorgaben würden dann am übernächsten Tag wieder aufgehoben.
Keine inzidenzunabhängige Ausnahme mehr
Bisher zählten zu den in Bayern während der Corona-Krise erlaubten körpernahen Dienstleistungen auch Gesichtsbehandlungen sowie Hand- und Fußpflege. Nach Inkrafttreten der Bundes-Notbremse sind jedoch diese bislang inzidenzunabhängigen Ausnahmen nicht mehr möglich. Dies teilten u. a. die Industrie- und Handelskammern in Bayern mit.
Bestell- & Abholservice
Wie schon bei den beiden bisherigen Zwangsschließungen (Frühjahr 2020, November 2020 – 1. März 2021) bietet das Team von Cosmetic creativ seinen Kunden auch während der aktuellen Bundes-Notbremse einen
Bestell- und Lieferservice an. Sie können Ihre Lieblingsprodukte entweder
telefonisch (09221_607460 – Anrufbeantworter) oder per
E-Mail (info@cosmetic-creativ.de) ordern. Wir hinterlegen die Ware in der Abholbox, die vor unserem Ladengeschäft in Windischenhaig aufgestellt ist, oder schicken Sie Ihnen zu.