Kosmetikstudios bleiben geöffnet

Nach einer kurzfristig anberaumten Kabinettsitzung verkündete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am vergangenen Mittwoch neue Maßnahmen, um der Corona-Krise Herr zu werden. Betroffen davon ist u. a. der Einzelhandel. Für Kosmetikstudios und andere Unternehmen, die "körpernahe Dienstleistungen" anbieten, gibt es jedoch zunächst keine Einschränkungen.
Wegen der dritten Corona-Welle gibt es ab Montag, 12. April 2021, wieder erhebliche Einschränkungen im öffentlichen Leben. Aufgrund steigender Infektionszahlen werden Lockerungen zurückgenommen, die Maßnahmen weiter verschärft. Nicht davon betroffen sind allerdings vorerst Dienstleister im Hygiene- und Pflegebereich. Kosmetikstudios wie Cosmetic creativ in Kulmbach-Windischenhaig bleiben weiter geöffnet.

Ausnahmeregelung für Kosmetikstudios

Für Unternehmen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, gilt somit weiterhin  eine Ausnahmeregelung. Allerdings müssen strenge Hygiene-Vorschriften eingehalten werden. Auf eine Anfrage des Online-Portals www.nordbayern.de teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Mittwoch, 7. April 2021, mit: „Körpernahe Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios und Friseursalons erbracht werden, blieben vom heutigen Ministerratsbeschluss unangetastet und dürfen weiterhin gem. §12 Absatz 2 der 12. BayIfSMV unter den dort genannten Voraussetzungen öffnen.“ Betriebe wie Massagepraxen oder Tattoo-Studios indes bleiben gemäß der Verordnung allerdings weiterhin geschlossen.

Kosmetikstudios: geringe Infektionsgefahr

Mittlerweile scheinen auch die Entscheidungsträger der Corona-Schutzbestimmungen erkannt zu haben, dass die Gefahr, sich im Kosmetikstudio mit dem Corona-Virus zu infizieren, gering ist. Das war nicht immer so! Im Rahmen des „Wellenbrecher-Lockdowns“ mussten Kosmetikinstitute und andere „körpernahe Dienstleister“ ab 1. November 2020 den Geschäftsbetrieb komplett einstellen. Vier Monate lang dauerte der Lockdown. Erst seit 1. März 2021 dürfen Kosmetiker*innen &  Co. ihre Dienstleistungen wieder einbieten.

Kosmetikbehandlungen nur gegen Vorlage eines negativen Corona-Testes möglich

Das dies so ist, liegt hauptsächlich an dem strengen Hygienekonzept für diese Branche. So sind bei Cosmetic creativ in Kulmbach-Windischenhaig kosmetische Behandlungen aktuell nur nach Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Corona-Testes möglich. Dies ist jedoch nur ein Teil der umfangreichen Corona-Schutzbestimmungen. Mehr zum Hygienekonzept von Cosmetic creativ erfahren Sie hier.

Corona-Regelungen ab 12. April

Ab Montag, 12. April 2021, gelten in Bayern folgende Regelungen: Ladengeschäfte, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind, dürfen unabhängig von der Höhe der 7-Tage-Inzidenz ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt auch für Privatkunden öffnen. Die Verordnung zählt dazu folgende Betriebe, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind: Lebensmittelhandel (inkl. Direktvermarktung), Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. Ferner sind inzidenzunabhängig: Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegebetriebe.
  1. Für Kosmetikstudios gelten folgende Corona-Bestimmungen:
  2. Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
  3. 10 qm Behandlungsraum pro Kunde.
  4. Kunden müssen FFP2-Masken tragen, Kosmetiker*innen hingegen lediglich medizinische Masken (OP-Masken). Anmerkung: Das Team von Cosmetic creativ trägt durchwegs FFP2-Masken, die alle zwei Stunden gewechselt werden.
  5. Terminreservierung für Kunden zwingend notwendig
  6. Registierung der Kontaktdaten der Kunden (zur möglichen Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt)
  7. Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept
Soweit die behördlichen Vorgaben. Zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter gilt bei Cosmetic creativ zudem folgende Regelung:
  • Eine Kosmetikbehandlung ist nur möglich gegen Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Corona-Testes.