3G- statt 2G-Regelung

In Bayern werden u. a. für körpernahe Dienstleistungen (Kosmetikstudios, Frisöre etc.) die Corona-Regeln gelockert. Statt 2G- gelten dann wieder die 3G-Vorgaben.

Es soll eine „ sanfte und kontrollierte Öffnung“ erfolgen, kündigte Ministerpräsident Markus Söder am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands an. Die Rede ist von Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern, die dann am Dienstag (8. Februar 2022) vom Kabinett beschlossen wurden.

Von diesen Lockerungen profitieren u. a. Kosmetikstudios wie Cosmetic creativ. Für die Branche der körpernahen Dienstleistungen (Kosmetikstudios, Frisöre, Nagelstudios etc.) gelten dann wieder die 3G-Regelung. Seit November gilt die 2G-Vorgabe. Demnach hatten nur vollständig geimpfte oder genesene Personen und Kinder unter 14 Jahren Zutritt zu Innenräumen.

Bei der 3G-Regelung erweitert sich der Berechtigtenkreis nun um negativ Getestete, also um Personen, die weder geimpft noch genesen sind, allerdings einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.

2G+-Regelung bei Kosmetikbehandlungen

Bei Cosmetic creativ gilt für Kosmetikbehandlungen, bei denen der Nasen-/Mundschutz abgelegt werden muss, gilt weiterhin die Vorgabe, dass ein tagesaktueller, negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Diese Tests können gegen einen Unkostenbeitrag auch in den Räumlichkeiten des Kosmetikstudios im Kulmbacher Stadtteil Windischenhaig durchgeführt werden. „Das hat sich bewährt! Dadurch haben wir die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum reduziert. Es ist eine Win-Win-Situation für Kunden und unsere Mitarbeiter“, so Sabine Valentin-Hofknecht, Inhaberin von Cosmetic creativ.