Bundes-Notbremse: Vorerst keine Lockerungen für Kosmetikstudios

Können Kosmetikstudios schon ab kommender Woche trotz Bundes-Notbremse wieder "körpernahe Dienstleistungen" anbieten?

Für einige Verwirrung hat ein Artikel gesorgt, der am heutigen Dienstag (4. Mai 2021) in der Lokalpresse erschienen ist und sich mit der Bundes-Notbremse befasst. Unter der Überschrift „Corona: Lockerungen ab Freitag?“ stand u. a. zu lesen, dass „körpernahe Dienstleistungen“, wie sie von Kosmetikstudios angeboten werden, möglicherweise schon ab kommenden Freitag wieder möglich wären.

Nachfrage beim Landratsamt

Eine Nachfrage beim Landratsamt Kulmbach hat jedoch ergeben, dass eine Wiedereröffnung von Kosmetikstudios bereits ab der kommenden Woche völlig unrealistisch ist – zumindest im Landkreis Kulmbach. Die Angaben in dem Zeitungsartikel entsprechen demnach nicht der geltenden Rechtslage auf Grund der Bundes-Notbremse, die sich wie folgt gestaltet.

  1. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen sind – abgesehen von medizinischer Fußpflege – bis 9. Juni 2021 nicht gestattet!
  2. Eine Lockerung wäre nur dann möglich, wenn der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter dem Wert von 50 bleibt. Eine Vorgabe, die im Landkreis Kulmbach wohl erst in einigen Wochen erreicht werden kann.

Folglich müssen Kosmetikgeschäfte bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Erlaubt wäre lediglich das Ladengeschäft nach der „Click and Meet“-Methode – wenn der 5-Tage-Inzidenzwert unter 150 liegt.

Bestell- & Abholservice

Wie schon bei den beiden bisherigen Zwangsschließungen (Frühjahr 2020, November 2020 – 1. März 2021) bietet das Team von Cosmetic creativ seinen Kunden auch während der aktuellen Bundes-Notbremse einen Bestell- und Lieferservice an. Sie können Ihre Lieblingsprodukte entweder telefonisch (09221_607460 – Anrufbeantworter) oder per E-Mail (info@cosmetic-creativ.de) ordern. Wir hinterlegen die Ware in der Abholbox, die vor unserem Ladengeschäft in Windischenhaig aufgestellt ist, oder schicken Sie Ihnen zu.

Zeitungsartikel: Zwei Voraussetzungen

In dem Zeitungsartikel, der für Verwirrung sorgte, stand zu lesen, dass eine Wiedereröffnung schon ab kommender Woche möglich wäre, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Voraussetzung: Der aktuelle Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner bleibt fünf Tage in Folge unter 150. Am Montag lag der Wert im Landkreis Kulmbach bei 114,58. Das wäre der dritte Tag in Folge unter der 150er-Marke.

2. Voraussetzung: Eine Kosmetikbehandlung wäre nach Erreichen der 5-Tage-Frist nur mit Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass diese Regelung bei Cosmetic creativ bereits seit Anfang April gilt! Aus Rücksicht auf unsere Kunden und Mitarbeiter haben wir diese Vorsichtsmaßnahme schon vor Wochen eingeführt.