Neustart am Montag, 11. Mai

Corona-lockerungen

Neustart am Montag

Nach den Friseursalons dürfen ab kommenden Montag, 11. Mai, auch wieder Kosmetikstudios öffnen und Behandlungen anbieten.

Im Behördendeutsch heißt dies, dass im Zuge der Corona-Lockerungen auch so genannte „körpernahe Dienstleistungen“ erlaubt sind. Somit sind bei Cosmetic creativ wieder Kosmetikbehandlungen möglich. In den vergangenen Tagen war unser Team voll mit Termin-Vereinbarungen beschäftigt.

8-wöchige Zwangspause

Nach 8-wöchiger Zwangspause starten wir also wieder voll durch. Allerdings gelten strikte Hygene-Vorschriften. Doch was heißt das konkret? Während des Lockdowns waren in Bayern lediglich medizinisch notwendige (Fuß-)Behandlungen erlaubt – und dies nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes. Jetzt sind bis auf Weiteres auch wieder „normale“ Kosmetikbehandlungen möglich.

Hygene-Vorschriften

Dabei ist auf folgende Punkte zu achten:

  • Mindestabstand: Alle Personen einschließlich des Personals sind angehalten, auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten. Da dies bei einer Behandlung nicht möglich ist, gelten hier andere Bestimmungen.
  • Desinfizieren: Vor dem Betreten der Geschäftsräume müssen die Kunden die Hände desinfizieren. Entsprechende Materialien stellen wir von Cosmetic creativ kostenlos zur Verfügung. Eine weitere Corona-Maßnahme für Kosmetikinstitute ist aus unserer Sicht eigentlich unnötig, da sie bei Cosmetic creativ ohnehin selbstverständlich ist und zur Arbeitsroutine gehört: Nach jeder Behandlung werden Gerätschaften, Materialien und Behandlungsraum desinfiziert.
  • Terminvereinbarung: Es dürfen nur Kunden behandelt werden, die zuvor einen Behandlungstermin vereinbart haben.
  • Nur gesunde Kunden: Nur gesunde Kunden dürfen behandelt werden. Kunden mit Krankheitssymptomen müssen nach Hause geschickt werden. Vor Behandlungsbeginn bestätigen die Kunden auzf einem Formblatt, dass sie gesund sind.
  • Nasen-Mund-Schutz-Pflicht: Während einer kosmetischen Behandlung dürfen sich im Raum nur die Kundin und die Mitarbeiterin aufhalten und keine weitere Person. Kundin und Kosmetikerin müssen einen Nasen-Mund-Schutz tragen.
  • Schutzschild: Als weitere Hygene-Maßnahme ist im Verkaufs- bzw. Kassenbereich ein Schutzschild aufgebaut.
Trotz aller Einschränkungen bemüht sich das Team von Cosmetic creativ, den Kunden einen erholsamen und stressfreien Aufenthalt in unserem Kosmetikstudio zu ermöglichen.